Gesetzliche Vorgaben der Solarpflicht
In immer mehr Bundesländern in Deutschland wird die Solarpflicht für neue oder sanierte Parkplätze Realität. Was auf den ersten Blick wie eine zusätzliche regulatorische Belastung wirkt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wirtschaftliche Chance – insbesondere für Gewerbe, Handelsunternehmen und Kommunen.
Die gesetzlichen Vorgaben zielen darauf ab, große versiegelte Flächen mehrfach zu nutzen: als Parkplatz und zugleich als Erzeugungsfläche für Solarstrom. Für viele Betreiber stellt sich jedoch die Frage, wie diese Pflicht möglichst wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Reine Photovoltaik-Überdachungen ohne weitergehendes Energiekonzept schöpfen das Potenzial dabei nur unzureichend aus.
Wirtschaftliche Umsetzung von Solarcarports mit Speicher
Solarcarports entfalten ihren vollen wirtschaftlichen Nutzen erst dann, wenn sie Teil eines ganzheitlichen Systems sind. Der erzeugte Solarstrom fällt überwiegend tagsüber an – häufig zu Zeiten, in denen der Eigenverbrauch begrenzt ist. Ohne Speicher wird ein Großteil der Energie ins Netz eingespeist, oft zu wenig attraktiven Konditionen.
Die Kombination aus Solarcarport und Energiespeicher ermöglicht es hingegen, den Strom gezielt selbst zu nutzen. Ob für den Betrieb von Gebäuden, für Kühlanlagen, Produktionsprozesse oder für Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen: Der Eigenverbrauch steigt deutlich, während gleichzeitig Strombezugskosten sinken. Zusätzlich lassen sich Lastspitzen glätten und Netzentgelte reduzieren.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Zukunftssicherheit. Gesetzliche Anforderungen, Mobilitätskonzepte und Energiebedarfe verändern sich stetig. Modulare Energiesysteme lassen sich flexibel erweitern und an neue Rahmenbedingungen anpassen – ohne die bestehende Infrastruktur ersetzen zu müssen.
Fazit
Die Solarpflicht für Parkplätze ist weit mehr als eine gesetzliche Auflage.
Richtig umgesetzt, wird sie zur Grundlage für eine nachhaltige Rendite, mehr Energieunabhängigkeit und eine langfristig wirtschaftliche Nutzung eigener Flächen.